Wirres Vertragskonstrukt

Der BWZ-Neubau durch die Stadt im Südquartier führt zu einem hoch problematischen Vertrags-Konstrukt zwischen Kanton und Stadt. Es sind – ohne Gewähr für zeitliche Verschiebungen – folgende Schritte nötig:

Absichtserklärung

Mitte August 2019 unterzeichneten der Stadtrat und die Kantonsregierung eine «Absichtserklärung» zum Schulneubau im Südquartier.
Siehe hier:
PDF Absichtserklärung

Grundsatzvereinbarung

Bis Ende Juli 2020 soll zwischen Stadt und Kanton eine Grundsatzvereinbarung mit folgenden Eckpunkten erarbeitet werden:

  • Details zur Projektführung
  • Festlegung der späteren Miete des Kantons für die Nutzung der der Stadt gehörenden Schule
  • Der Verkaufspreis der Schule an den Kanton zu einem noch unbekannten Zeitpunkt (sogenannte «Heimfallentschädigung)

Anpassung Landverkaufsvertrag

Bis spätestens 1. Dezember 2021 soll der Bevölkerung ein Zusatz oder ein neuer Landverkaufsvertrag zum Landhandel im Südquartier unterbreitet werden. Dies wird nötig, weil die Grundlagen der Abstimmungen aus dem Jahr 2016 nicht mehr stimmen. Damals wurde dem Stimmvolk unterbreitet, die Stadt verkaufe das Land an den Kanton, der darauf eine neues BWZ baut. Nun baut die Stadt die Schule selbst, womit der Inhalt des damaligen Verkaufsvertrages nicht mehr stimmt.

Baurechtsvertrag

Ebenfalls bis spätestens 1. Dezember 2021 sollen der Bevölkerung ein neues Vertragswerk zum Landhandel im Südquartier vorgelegt werden: 

Weil die Stadt das Land an den Kanton verkauft, muss sie danach mit dem Kanton einen Baurechtsvertrag abschliessen, damit die Schule auf dem nun dem Kanton gehörenden Land bauen kann. Diese gänzlich unlogische Konstruktion macht sie aus folgenden Gründen:

  • Offenbar scheuen sich der Stadtrat und der das Dossier führende Stadtpräsident vor einer neuen Abstimmung zum Bau des BWZ. Sie wollen den Bau im Südquartier durchboxen. Möglicherweise, weil dieser Standort vom Vater des heutigen Stadtpräsidenten, damals noch Regierungsrat, eingefädelt wurde.
  • Offenbar scheut sich der Stadtrat auch davor, die auf falschen Grundlagen basierende Volksabstimmung aus dem Jahr 2016 zu wiederholen und dem Volk zu den Platzverhältnissen am heutigen Standort klaren Wein einzuschenken.
  • Der Baurechtsvertrag wird nötig, weil der Stadtrat das Land verkauft, obwohl er die Schule selbst baut. Würde das Geschäft ethisch richtig abgewickelt werden, würde die Stadt, wenn sie die Schule schon selbst baut, das Land behalten und es später zusammen mit der Schule dem Kanton verkaufen.

Wettbewerbskredit

Im Laufe des Jahres 2021 jedoch bis spätestens bis 01.12.2021 soll der Bevölkerung ein Kredit zur Ausschreibung eines Wettbewerbs zu einem Neubau des BWZ vorgelegt werden. Desgleichen der Baurechtsvertrag sowie der neue oder der erneuerte Landverkaufsvertrag.

Die weiteren geplanten Schritte

    • Wettbewerbskredit: Bis spätestens bis 01.12.2021 soll der Bevölkerung ein Kredit zur Ausschreibung eines Wettbewerbs zu einem Neubau des BWZ vorgelegt werden.
    • Projektwettbewerb: Auf Ende 2021 ist der Start zum Projektwettbewerb geplant.
    • Projektierungskredit: 2023 soll der Projektierungskredit für das durch die Stadt zu bauende BWZ an die Urne kommen.
    • Baukredit: 2025 soll über den abgestimmt werden.
    • Bauende: Bis Ende 2029 soll das neue BWZ erstellt und bezugsbereit sein, falls Stadtrat und Stadtpräsident nicht über dieses rechtlich äusserst fragwürdige Vorgehen stolpern.

    Die Fallstricke

    Aus der Abfolge von «Absichtserklärung», «Grundsatzvereinbarung», «Baurechtsvertrag», neuem «Landverkaufsvertrag» sowie der Festlegung von Schulhausmiete und Schulhaus-Verkaufspreis entsteht ein Vertragskonstrukt mit immensem Konfliktpotenzial:

    • Der Mietpreis und der spätere Verkaufspreis, oder zumindest deren Berechnungen dazu, müssen schon festgelegt werden, bevor ein Wettbewerbsprojekt vorliegt.
    • Der Baugrund im Südquartier ist so komplex wie sonst nirgends. Er besteht teils aus nahezu flüssiger Seekreide, in der oft unter Wasser gebaut werden muss. Eine doppelstöckige, oder grossflächige einstöckige Tiefgarage für die hier geplanten 140 Parkplätze kann hier bis 15 Millionen Franken kosten.
    • Ausserdem ist der Baugrund toxisch. Hier standen einst das Gaswerk und eine Kläranlage.
    • Beim unsinnigen Vertragskonstrukt, bei dem die Stadt auf dem dann dem Kanton gehörenden Boden eine Schule baut, fragt sich, wer welche Baurisiken übernimmt. Die Steuerzahler von Rapperswil-Jona oder der Kanton, dem heute das Geld für den Schulbau fehlt? Jedenfalls wird die Kantonsregierung bei derartigen Unwägbarkeiten bis Mitte 2020, also bevor ein Bauprojekt vorliegt, die Eckwerte für die Schulmiete und für den Schulverkauf schon fixieren können – mit Ausnahme die Stadt übernimmt alle Baurisiken. Aber wollen das die Steuerzahler von Rapperswil-Jona?

     

    Das BWZ soll im Stadtzentrum bleiben